Kann ich meine Versicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls außerordentlich kündigen?
Nach dem Eintritt eines versicherten Schadenfalles, bei dem vom Versicherer eine Entschädigungsleistung gezahlt wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist die Kündigung bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.