+ Welche Reisen sind durch die TAS-Reiseversicherung abgesichert?- Welche Reisen sind durch die TAS-Reiseversicherung abgesichert?
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Versichert sind alle Reisen (einschließlich Tagesreisen), die der versicherte Personenkreis weltweit unternimmt. Für Reisen, die die versicherten Personen innerhalb des Landes unternehmen, in dem diese ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, muss die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Zielort mehr als 50km betragen. Eine Reise muss nicht zwangsläufig eine Pauschalreise sein. Eine Reise kann auch aus verschiedenen Bausteinen, wie z.B. Buchung eines Fluges oder einer Fähre, Bus- oder Bahnfahrt, eines Bustransfers, eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung/Ferienhaus, eines Wohnmobils, eines Hausbootes, einer Kreuzfahrt bestehen. Bei Buchung mehrerer Bausteine müssen alle Reisepreise addiert werden und als Gesamtreisesumme versichert werden.
Bestehender Vertrag
+ Welche Ereignisse sind versichert?- Welche Ereignisse sind versichert?
Unerwartet schwere Erkrankung sowie Vorerkrankungen, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Buchung der Reise nicht behandelt wurden
Tod und schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
Arbeitsplatzwechsel oder Verlust
Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Die ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Covid-19 Virus ist eine unerwartet schwere Erkrankung gemäß den Bedingungen und ist damit ein versichertes Risiko.
Zahlung
+ Welche Ereignisse sind nicht über die Reiseversicherung abgedeckt?- Welche Ereignisse sind nicht über die Reiseversicherung abgedeckt?
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Nicht versichert durch die TAS-Reiseversicherung sind:
Bearbeitungsgebühren, Visumsgebühren sowie Stornoentgelte
Psychische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen
Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien (Corona ausgeschlossen)
Befürchtung vor Kriegsereignissen, inneren Unruhen und Terrorakten
Schäden durch Streik, Krieg, Kernenergie und sonstige Eingriffe von hoher Hand
Versicherungsunterlagen
+ Was ist eine unerwartet schwere Erkrankung?- Was ist eine unerwartet schwere Erkrankung?
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Eine unerwartet schwere Erkrankung ist eine Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.
Kündigung
+ Erkrankung eines Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person- Erkrankung eines Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person
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Schaden
+ Kann ich von der Reise zurücktreten oder diese abbrechen, wenn einem Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person etwas passieren sollte, obwohl diese nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist?- Kann ich von der Reise zurücktreten oder diese abbrechen, wenn einem Familienangehörigen oder einer mitreisenden Person etwas passieren sollte, obwohl diese nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist?
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Ja, Sie können von der Reise zurücktreten oder die Reise abbrechen, sollte ein nicht versicherter Familienangehöriger oder eine nicht versicherte mitreisende Person vor oder während der Reise erkranken oder einen Unfall erleiden. Da Familienangehörige oder mitreisende Personen in diesem Moment als Risikoperson zählen, liegt hier ein versichertes Ereignis vor.