Informationen zu Ihrer Reiseversicherung und dem Corona - Virus
- gültig für alle Reiseversicherungen der TAS -
Für welche Fälle besteht im Rahmen Ihrer Reiseversicherung und dem Corona-Virus Versicherungsschutz?
- Wenn Sie vor oder während der Reise an Corona erkranken, sind Sie versichert. Ihnen werden die Kosten für die ursprünglich gebuchten Leistungen, die nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, rückerstattet. Somit sind Zusatzkosten, wie der verlängerte Aufenthalt oder die verspätete Rückreise dann mit abgedeckt, wenn die Quarantäne-Anordnung aufgrund einer Infektion mit dem COVID-19-Virus erfolgt ist. Bei einer ärztlich bescheinigten Erkrankung durch die Infektion mit dem COVID-19 Virus und einem sich daraus ergebenden notwendigen verlängerten Aufenthalt erstattet der Versicherer die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten, die für die Unterkunft entstehen, bis zu 750 EUR je Versicherungsfall.
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
- Die ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) ist eine unerwartet schwere Erkrankung gemäß den Bedingungen und ist damit ein versichertes Risiko.
Reise-Krankenversicherung:
- Die Erkrankung aufgrund der Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) im Ausland ist versichert. Somit werden Ihnen die im Ausland anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport entsprechend ersetzt.
COVID-19-bedingte Reisewarnung:
- In allen TAS-Reiseversicherungen und für alle bedingungsgemäß versicherten Gründe (wie z.B. Krankheit, Unfall, Kurzarbeit, u.v.m.) besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn für das Reiseland oder Reisegebiet eine „COVID-19-bedingte Reisewarnung“ des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Bitte beachten Sie, dass nur der alleinige Ausspruch einer Reisewarnung nicht zu den versicherten Gründen gehört. (Für welche Länder oder Regionen eine „COVID-19-bedingte“ Reisewarnung ausgesprochen wurde, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter: www.auswaertiges-amt.de)
Für welche Fälle besteht im Rahmen Ihrer Reiseversicherung und dem Corona-Virus kein Versicherungsschutz?
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
- Bei einer Stornierung oder dem Abbruch der Reise aufgrund einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne besteht kein Versicherungsschutz.
- Die Angst oder die Befürchtung vor einer Infektion bzw. einer Erkrankung mit dem Corona-Virus (COVID-19) gehört nicht zu den versicherten Gründen und ist somit auch nicht versichert.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihr Reisebüro oder Ihren Reisveranstalter. Oft ergibt sich die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung oder Umbuchung, wenn in der Reisedestination eine akute Gefährdungslage vorliegt.
Weitergehende nützliche Informationen zu unseren Reiseversicherungen finden Sie auch in unseren Informationsblättern zu unseren TAS-Reiseversicherungen.
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