Vorgehen im
Schadenfall

Vorgehen im Schadenfall

Ihr Urlaub steht kurz bevor und die Vorfreude auf Ihre anstehende Reise steigt ins Unermessliche. Dann passiert es, Sie oder ein Familienmitglied erkranken plötzlich unerwartet und schwer oder Sie haben einen Unfall im Haushalt etc., sodass es Ihnen unmöglich ist, zu verreisen. Ihre entgangene Urlaubsfreude können wir Ihnen nicht ersetzen, den finanziell entstandenen Schaden allerdings schon.

Wenn es Ihnen wegen eines versicherten Ereignisses nicht möglich ist zu verreisen, möchten wir Sie bitten die Reise unverzüglich zu stornieren und die Stornokosten damit so gering wie möglich zu halten.

Des Weiteren wird ein Nachweis darüber benötigt, dass Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie erkrankt und dadurch bedingt reiseunfähig sind.