Besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine der versicherten Personen alleine verreist?

Sofern eine versicherte Person aus einem Paar- oder Familien-Jahres-Versicherungsvertrag alleine eine Reise unternimmt, ist auch diese durch die Versicherung abgesichert. Sollte in dem Reisezeitraum dieser Person keine weitere Person aus dem Versicherungsvertrag verreisen, steht ihr die vollständige abgesicherte Reisesumme als Versicherungsschutz zur Verfügung. Wenn jedoch während des identischen Reisezeitraums eine zweite Person aus dem Versicherungsvertrag alleine verreist, so steht jeder dieser reisenden Personen nur die Hälfte der abgesicherten Gesamtreisesumme zur Verfügung.
Sofern Kinder im Versicherungsvertrag als versicherte Person eingetragen sind, die jedoch kein Angehörigenverhältnis zu den erwachsenen versicherten Personen haben, gilt deren Versicherungsschutz (auf Reisen) nur, sofern diese mit einer der erwachsenen versicherten Personen verreisen.