Wer sind Risikopersonen?

Risikopersonen sind die Personen, die neben den versicherten Personen einen Versicherungsfall auslösen können. Hierzu zählen u.a. die Angehörigen der versicherten Person (Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Eltern, Kinder, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger), Betreuungspersonen und die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.