Starten Sie unbeschwert in Ihren Urlaub – mit der TAS Reiseversicherung
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf schöne erholsame Tage. Aber was ist, wenn doch mal etwas Unerwartetes dazwischenkommt und Sie Ihre Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht antreten können? Ihre entgangene Urlaubsfreude kann Ihnen niemand ersetzen, den finanziellen Schaden schon!
Optimaler Schutz vor und während Ihrer Reise
Leistungsstarke Reiseversicherungen zu günstigen Preisen
TAS-Reiseversicherung – Ihr starker und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite!
Mit einer Reiseversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und können sich auf das Entdecken der Welt konzentrieren.
Im Leben können jederzeit unverhofft Situationen auftreten, die einem das Reise unmöglich machen. Mit dem Abschluss einer TAS-Reiseversicherung schützen Sie sich und Sie sind finanziell abgesichert. Denn im
Falle einer unerwartet schweren Erkrankung, bei einem Schaden am Eigentum oder einem Todesfall in Ihrem Angehörigenkreis trägt die Reiserücktrittskosten-Versicherung die anfallenden Stornokosten bis zum
kompletten Reisepreis. Die Reiseabbruch-Versicherung sorgt dafür, dass Ihnen die entstandene Rückreisekosten und nicht genutzte Reiseleistungen am Urlaubsort rückerstattet werden, wenn Sie Ihre Reise
unerwartet und aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen müssen (TAS.storno).
Wenn Sie von einem Rundum-Schutz weltweit profitieren wollen, in dem neben einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Reiseabbruch-Versicherung noch zusätzlich eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Notfall-Versicherung inkludiert sind, sind Sie mit dem TAS.paket bestens abgesichert.
Familie Alexander und Christina Meier hat mit ihren beiden Kindern eine teure Kanada Rundreise gebucht.
Eine Woche vor Reiseantritt erkrankt unerwartet der Vater von Alexander Meier an einer schweren Lungenentzündung. Alexander macht sich sehr große Sorgen und möchte nun lieber zu Hause bei seinem Vater bleiben und sich um ihn kümmern. Die Familie entscheidet sich
schließlich dafür die Reise abzusagen.
Familie Meier bekommt die anfallenden Stornokosten in Höhe von 5.386 Euro erstattet, da es sich um eine unerwartet schwere Erkrankung eines Angehörigen handelt. Durch den Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung hat die Familie keinen finanziellen Schaden und kann
die Kanada Reise im kommenden Jahr nachholen.
Lisa kommt aus einer kleineren Stadt in der Oberpfalz und möchte vom Frankfurter Flughafen nach Neuseeland fliegen. Sie plant die Anreise zum Frankfurter Flughafen mit der Bahn und kauft sich am Bahnhof ein Zugticket, so dass sie frühzeitig am Flughafen ist.
Aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf verspätet sich Ihr Zug um mehr als zwei Stunden, was zur Konsequenz hat, dass Lisa Ihren Flug in Frankfurt verpasst.
Aufgrund der abgeschlossenen Reise-Rücktrittsversicherung kann Lisa die Ihr entstandenen Kosten einreichen und bekommt die Mehrkosten in Höhe von 1.489 Euro der Hinreise erstattet. Hierzu gehört nicht nur die Umbuchung des Fluges, sondern ggf. auch Hotel- und
Verpflegungskosten (nach Art und Klasse der gebuchten Reise).
Anna und Paul haben eine teure Reise nach Australien gebucht. Ein paar Wochen nach Buchung der Reise erfahren sie, dass Anna schwanger ist. Da die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht bekannt bzw. eingetreten war, können Anna und Paul von der Reise zurücktreten.
Aufgrund der abgeschlossenen Reise-Rücktrittsversicherung können Anna und Paul Lisa die ihnen entstandenen Kosten einreichen und bekommen die Stornokosten in Höhe von 3.500 Euro erstattet.
Moritz und Charlotte wollen von Deutschland über die Alpen bis nach Italien wandern. Bei der vierten Etappe der Alpenüberquerung in Österreich stürzt Charlotte schwer und muss von der Bergwacht gerettet werden.
Diese kümmert sich darum, dass Charlotte im nächstgelegenen Krankenhaus notfallmäßig operiert und versorgt wird.
Moritz wählt die Notfallnummer um das weitere Vorgehen abzuklären. Nachdem sich Charlottes Zustand stabilisiert hat, wird Sie mit einem Krankenrücktransport nach Deutschland in das vom Heimatort nächstgelegene Krankenhaus gebracht.
Da sie ein Versicherungspaket mit einer Reisekranken-Versicherung abgeschlossen hat, werden die Kosten für die Behandlungen im Ausland, als auch die Kosten für den Krankenrücktransport in Höhe von 11.874 Euro nach Deutschland vom Versicherer erstattet.