Hinweise im Schadenfall
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können?
Wenn Sie, aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht verreisen können, bitten wir Sie die Reise unverzüglich zu stornieren. Nach Einreichung und Prüfung Ihrer Unterlagen erstatten wir Ihnen gemäß unserer Versicherungsbedingungen die angefallenen Stornokosten. Unsere Reiseversicherungen sind immer ohne Selbstbeteiligung.Um Ihren Schadenfall bei uns einzureichen benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- Ausgefülltes Schadenformular mit Angabe Ihrer Versicherungsschein-Nummer
- Vollständige Buchungsbestätigung
- Vollständige Stornokostenrechnung
Hinweis: Für Flugtickets, die laut Airline nicht erstattungsfähig sind, bitten wir Sie die Airline oder den Reiseveranstalter dennoch direkt zu kontaktieren und die angefallenen Steuern und Gebühren zurück zu fordern. Diese Erstattung steht Ihnen zu. - Nachweis eines versicherten Ereignisses, z.B. unseren Vordruck als ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Krankheitsverlauf und einer Diagnose
Wenn Sie einen Schadenfall in der Reisekranken- oder Reisegepäck-Versicherung melden wollen, finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu im entsprechenden Merkblatt des jeweiligen Schadenformulars.