Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Versicherungsabschluss
+ Wer kann Versicherungsnehmer sein? - Wer kann Versicherungsnehmer sein? | |
↳ | Versicherungsnehmer kann jede volljährige Person sein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder Österreich hat. |
+ Wer kann versichert werden? - Wer kann versichert werden? | |
↳ | Mit unseren Reiseversicherungen können sowohl Einzelpersonen, Paare und Familien versichert werden. Sowie zusätzlich mit unseren Einmal-Reiseversicherungen auch Gruppen bis 9 Personen. |
+ Wer zählt als Paar und wer als Familie? - Wer zählt als Paar und wer als Familie? | |
↳ | Als Paar gelten zwei Erwachsene unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie deren eigene Kinder, Enkelkinder, sowie bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Alle versicherten Personen müssen namentlich mit Geburtsdatum aufgeführt werden. |
+ Bis wann kann ich eine Versicherung abschließen? - Bis wann kann ich eine Versicherung abschließen? | |
↳ | Einmalversicherung: Bei der Einmalversicherung muss der Abschluss der Versicherung bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen. Bei kurzfristiger Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Jahresversicherung: Zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt müssen mindestens 30 Tage liegen. Für kurzfristige Reisebuchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage beginnt. |
+ Welchen Versicherungsschutz beinhalten die TAS Reiseversicherungen? - Welchen Versicherungsschutz beinhalten die TAS Reiseversicherungen? | |
↳ | Unsere Reiseversicherung TAS.storno beinhaltet eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung, sowie zusätzlich eine Umbuchungs-Versicherung. In unserer Reiseversicherung TAS.paket sind neben der Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung und der Umbuchungs-Versicherung noch zusätzlich eine Reisekranken-Versicherung, eine Notfall-Versicheurng und eine Reisegepäck-Versicherung enthalten. |
+ Muss bei einer Paar-/ Familienversicherung ein gemeiner Wohnsitz der versicherten Personen vorliegen? - Muss bei einer Paar-/ Familienversicherung ein gemeiner Wohnsitz der versicherten Personen vorliegen? | |
↳ | Nein, die Paar-/ Familienversicherung kann unabhängig vom Wohnsitz für maximal zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre abgeschlossen werden. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. |
+ Wann und wie muss ich die Prämie bezahlt werden? - Wann und wie muss ich die Prämie bezahlt werden? | |
↳ | Die Erstprämie für Ihre Reiseversicherung ist sofort mit dem Versicherungsabschluss fällig. Als Zahlungsmöglichkeit wird das SEPA-Lastschriftverfahren vertraglich vereinbart. |
Fragen und Antworten zum Versicherungsvertrag
+ Wie kann ich bei meiner laufenden Jahresversicherung die Versicherungssumme erhöhen? - Wie kann ich bei meiner laufenden Jahresversicherung die Versicherungssumme erhöhen? | |
↳ | Um Ihre Versicherungssumme zu erhöhen kontaktieren Sie bitte unser Service-Center oder Ihren Vermittler, welcher auf Ihrer Versicherungspolice genannt wird. |
+ Wie kann ich bei meiner laufenden Jahresversicherung die Versicherungssumme verringern? - Wie kann ich bei meiner laufenden Jahresversicherung die Versicherungssumme verringern? | |
↳ | Um Ihre Versicherungssumme zu verringern kontaktieren Sie bitte unser Service-Center oder Ihren Vermittler, welcher auf Ihrer Versicherungspolice genannt wird. |
+ Wie kann ich einen höheren Reisepreis, als der den ich bereits abgesichert habe, versichern? - Wie kann ich einen höheren Reisepreis, als der den ich bereits abgesichert habe, versichern? | |
↳ | Es besteht die Möglichkeit zusätzlich zu einer Jahresversicherung eine Einmalversicherung über die fehlende Differenz abzuschließen. Die Einmalversicherung muss spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. |
+ Wie kann ich meine Reise mit einem höheren Reisepreis als 15.000 EURO versichern? - Wie kann ich meine Reise mit einem höheren Reisepreis als 15.000 EURO versichern? | |
↳ | Es besteht die Möglichkeit zusätzlich zu einer Jahresversicherung eine Einmalversicherung über die fehlende Differenz abzuschließen. Die Einmalversicherung muss spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie gerne unser Service-Center oder Ihren Vermittler, welcher auf Ihrer bestehenden Versicherungspolice (sofern vorhanden) genannt wird. |
+ Wie kann ich Änderungen zu meinen Angaben in der Versicherungspolice mitteilen? - Wie kann ich Änderungen zu meinen Angaben in der Versicherungspolice mitteilen? | |
↳ | Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail mit Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer und der jeweiligen gewünschten Änderung. Bei Personenänderungen geben Sie bitte auch das vollständige Geburtsdatum an. Alternativ können Sie gerne unseren Vertragsservice nutzen. Telefonisch können keinen Änderungen vorgenommen werden. |
+ Müssen alle genannten Personen auf einer Police gemeinsam reisen oder darf eine versicherte Person auch alleine eine Reise antreten? - Müssen alle genannten Personen auf einer Police gemeinsam reisen oder darf eine versicherte Person auch alleine eine Reise antreten? | |
↳ | Die versicherten Personen können auch getrennt voneinander verreisen. Die Versicherungssumme gilt dann trotzdem in vollem Umfang. Achtung: Sollten die versicherten Personen zwar getrennt voneinander verreisen, die Zeiträume der Reisen aber gleich sein, werden die einzelnen Reisepreise zu einem Gesamtreisepreis gezählt. Wenn der Gesamtreisepreis die Versicherungssumme übersteigt, besteht eine Unterversicherung. |
+ Muss ich Reisen die ich unternehme vorab anmelden? - Muss ich Reisen die ich unternehme vorab anmelden? | |
↳ | Nein, Sie müssen uns nicht über Ihre Reisebuchungen in Kenntnis setzen. |
+ Was passiert wenn ich eine Altersgrenze erreiche? - Was passiert wenn ich eine Altersgrenze erreiche? | |
↳ | Unsere Prämien richten sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bzw. im Familien- / Paartarif nach dem Alter der ältesten zu versichernden Person. Erreicht der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Erwachsener eine Altersgrenze, besteht der Versicherungsschutz zu unveränderter Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres fort. Ab dem neuen Versicherungsjahr ist jedoch eine höhere Prämie zu zahlen. Auf den veränderten Prämienbetrag und auf das damit verbundene Kündigungsrecht wird der Versicherungsnehmer spätestens sechs Wochen vor Ende des Versicherungsjahres nochmals ausdrücklich hingewiesen. |
+ Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen? - Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen? | |
↳ | Ihre Einmalversicherung läuft automatisch nach Beendigung Ihrer Reise aus. Ihre Jahresversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres durch eine Vertragspartei gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. Außerdem können Sie den Vertrag z.B. nach Eintritt eines Schadenfalles vorzeitig kündigen. In diesem Fall ist die Kündigung bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zulässig. |
Fragen und Antworten zu unseren Reiseversicherungen
+ Welche Vorteile bietet mir das TAS.paket im Vergleich zum TAS.storno? - Welche Vorteile bietet mir das TAS.paket im Vergleich zum TAS.storno? | |
↳ | Die Versicherungspakete beinhalten zusätzlich zur Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung, ebenfalls eine Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherung. Weiterhin profitieren Sie als Versicherungsnehmer eines Versicherungspaketes von unserem 24-Stunden Service und der medizinischen Notfall Hilfe. |
+ Bis wann kann ich eine Versicherung abschließen? - Bis wann kann ich eine Versicherung abschließen? | |
↳ | Einmalversicherung: Bei der Einmalversicherung muss der Abschluss der Versicherung bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen. Bei kurzfristiger Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Jahresversicherung: Zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt müssen mindestens 30 Tage liegen. Für kurzfristige Reisebuchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage beginnt. |
+ Welche Reisen sind versichert? - Welche Reisen sind versichert? | |
↳ | Versichert sind alle Reisen (einschließlich Tagesreisen), die der Versicherungsnehmer weltweit unternimmt. Reist der Versicherungsnehmer innerhalb des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss die Entfernung zwischen seinem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte des Versicherungsnehmers gelten nicht als Reise. |
+ Welche Ereignisse sind über die Reiseversicherung abgedeckt? - Welche Ereignisse sind über die Reiseversicherung abgedeckt? | |
↳ | Unsere Reiseversicherungen decken u.a. folgende Ereignisse ab:
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+ Welche Ereignisse sind nicht über die Reiseversicherung abgedeckt? - Welche Ereignisse sind nicht über die Reiseversicherung abgedeckt? | |
↳ | Unsere Reiseversicherung versichert nicht:
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+ Wer sind Risikopersonen? - Wer sind Risikopersonen? | |
↳ | Risikopersonen sind die Personen, die neben den versicherten Personen einen Versicherungsfall auslösen können. Hierzu zählen u.a. die Angehörigen der versicherten Person (Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Eltern, Kinder, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger), Betreuungspersonen und die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen. |
Fragen und Antworten zum Schadenfall
+ Wie lange habe ich Zeit einen Schadenfall zu melden? - Wie lange habe ich Zeit einen Schadenfall zu melden? | |
↳ | Sie haben drei Jahre Zeit einen Schadenfall zu melden. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. |
+ Wie muss ich einen Schadenfall melden? - Wie muss ich einen Schadenfall melden? | |
↳ | Sie müssen den Schadenfall als solchen nicht vorab telefonisch bei uns anmelden. Es ist ausreichend, wenn Sie alle Unterlagen zusammenstellen und gebündelt bei uns einreichen. Sobald Ihr Schadenfall bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung der Kollegen aus der Leistungsabteilung und eine Schadennummer. Gerne können Sie die Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail an leistungsabteilung@tas-service.de senden |
+ Welche Unterlagen muss ich einreichen? - Welche Unterlagen muss ich einreichen? | |
↳ | Wir benötigen von Ihnen:
Reiserücktrittskosten-Versicherung:
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+ Was zählt als unerwartet schwere Erkrankung? - Was zählt als unerwartet schwere Erkrankung? | |
↳ | Eine unerwartet schwere Erkrankung ist eine Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. |
+ Was passiert, wenn mein tatsächlicher Reisepreis die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt? - Was passiert, wenn mein tatsächlicher Reisepreis die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt? | |
↳ | Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (der Wert aller Reiseleistungen) dann liegt eine Unterversicherung vor. Sie erhalten von uns nur eine anteilige Entschädigung. Wir haften nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. |
+ Wohin schicke ich meine Unterlagen zur Prüfung meiner Ansprüche? - Wohin schicke ich meine Unterlagen zur Prüfung meiner Ansprüche? | |
↳ | Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH Leistungsabteilung Lurgiallee 16 60439 Frankfurt am Main Oder per E-Mail an: leistungsabteilung@tas-service.de |